Jüdische Schüler:innen im Kreis Viersen zur Zeit des Nationalsozialismus


von Alina Sachsenmaier

Das Schulleben von in Deutschland lebenden Kindern ist spätestens seit dem frühen 20. Jahrhundert mit Einführung der allgemeinen Schulpflicht[1] fest im Alltag verankert. Doch auch mit der Festlegung im Grundgesetz war der regelmäßige Besuch einer Lerneinrichtung nicht immer selbstverständlich. Nach der Machtergreifung der NSDAP im Jahre 1933 und besonders zu Kriegszeiten mussten der Unterricht oft ausfallen. 1944 kam es in den rechtsrheinischen Gebieten des ehemaligen Gau Düsseldorf kurzzeitig zu einer Schließung der Schulen.[2]  

Es ist wohl kaum überraschend, dass „nichtarische“ Kinder, also Kinder, die nach der NS-Ideologie nicht dem deutschen Volk angehörten, ganz eigene Schwierigkeiten dabei hatten, Bildung wahrzunehmen. Insbesondere jüdische Schüler:innen wurden nach und nach aus den Schulen verdrängt. Mit unserem Projekt haben wir uns das Ziel gesetzt, die Schicksale jüdischer Kinder im heutigen Kreis Viersen zu beleuchten.

Wie wurde der Schulalltag also von der Regierung der NSDAP geprägt? Bereits kurz nach der Machtübernahme wurde „Rassenkunde“ Teil des Curriculums.[3] Durch das 1933 beschlossene „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentum“ schaffte sich die NS Regierung eine formale Grundlage, um unerwünschte Lehrer und Schulleiter aus ihren Berufen zu entlassen.[4] Folge war die Entfernung „nichtarischer“ und sozialistischer Lehrpersonen aus deutschen Schulen. Noch im selben Monat wurde das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ erlassen, um die Anteile der „nichtarischen“ Schüler aller Schulformen (bis auf Pflichtschulen) zu begrenzen. Nur 1,5 % der Neuaufnahmen durften Schüler:innen und Studierende sein, die nach den Vorstellungen der NSDAP keine Reichsbürger waren. Ein jüdisches Großelternteil reichte bereits, um davon betroffen zu sein.[5] Ab 1935 verschlimmerte sich die Situation weiter. Die „Nürnberger Gesetze“ wurden erlassen – Juden wurden von dort an in „Volljuden“ und „Mischlinge ersten und zweiten Grades [6] “ unterteilt”.[7]   Dies hatte auch Auswirkungen auf die Berechtigung eines Schulbesuchs. Juden durften bereits ab November 1938 keine deutschen Schulen mehr besuchen,[8] wie sich aus einem Antrag einer Mutter von 1938 lesen lässt, gab es aber keine israelischen Volksschulen mehr in Viersen.[9] Vier Jahre später wurden jüdische Schulen in ganz Deutschland geschlossen.[10] Ab dem Schuljahr 1942/43 wurde es „Mischlingen ersten Grades“ untersagt Hauptschulen, Mittelschulen, höhere Schulen und in der Regel auch
Berufsfach- und Fachschulen zu besuchen.[11] „Mischlinge zweiten Grades“ durften weiterhin deutsche Schulen besuchen, sofern ausreichend Platz vorhanden war. Es musste eine Abstammungserklärung von den Erziehungsberechtigten der Schüler:innen abgegeben werden, um das Recht des Kindes auf einen Schulbesuch zu beweisen. Ursula Helmich, ein Mädchen, auf das wir später eingehen, ist ein Beispiel für die Opfer dieses Bescheids.

Die systematische Ausgrenzung von Jüdinnen und Juden im nationalsozialistischen Deutschland machte also auch vor Kindern nicht halt. Trotzdem, nach fast 80 Jahren seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und damit der deutschen Kapitulation ist die Aufarbeitung der NS Vergangenheit in bestimmten Bereichen, darunter auch dem der Bildung noch schleppend. Es gibt vereinzelte Schulen in Düsseldorf und Umgebung, die mit ihrem Internetauftritt bereits über ihre Geschichte zwischen 1933 und 1945 informieren. Ehemalige Schüler:innen jüdischer Herkunft dürfen aber auch in der Historie der übrigen Schulen nicht vergessen oder übergangen werden. Uns war wichtig, vom Leben der Viersener Kinder zu berichten, wenn von vielen auch nur noch Bruchstücke ihrer Vergangenheit nachzuvollziehen sind. Möglicherweise kann unser Projekt einen ersten Ansatz zur weiteren Forschung in diesem Gebiet bilden. Wir haben uns bei unserer Arbeit auf der einen Seite auf bereits existierende Literatur gestützt,
etwa der Schriftenreihe „Kempen unterm Hakenkreuz“ von Hans Kaiser. Auf der anderen Seite recherchierten wir in Online-Archiven sowie im Kreisarchiv Viersen. Auf unserer Suche begegneten wir mehreren Schicksalen.


[1] Vgl. Tenorth, Heinz-Elmar: Kurze Geschichte der allgemeinen Schulpflicht, in: bpb.de, 06.06.2014, Abgerufen am 30.08.2023.

[2] Vgl. KAV, I2 3806

[3] Vgl. Kaiser, Hans: Kempen unterm Hakenkreuz, Bd. 1: Eine niederrheinische Kreisstadt im Nationalsozialismus,Kreis Viersen 2013, S. 498

[4] Vgl. Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (07.04.1933), in: documentArchiv.de [Hrsg.], Abgerufen am 03.08.2023.

[5] Vgl. Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen. Vom 25. April 1933 (RGBl. I S. 225)

[6] Als „Mischling erstens Grades“ zählt, wer zwei jüdische Großelternteile hat, als „Mischling zweiten Grades“ wer ein jüdisches Großelternteil hat.

[7] Vgl. Nürnberger Gesetze, in: annefrank.de, Abgerufen am 03.08.2023.

[8] Vgl. Kaiser, Hans: Kempen unterm Hakenkreuz, Bd. 1, S. 504f.

[9] Vgl. KAV, I2 2848

[10] Vgl. Ehlert, Martin-Heinz: Jüdische Schulen unterm Hakenkreuz, in: gewberlin.de, 01.06.2005, Abgerufen am 30.08.2023.

[11] Vgl. Perz, Bertrand: Neuere Forschungen zur Frage des Status von Personen, die im Deutschen Reich nach den Nürnberger Gesetzen als »Mischlinge« definiert wurden. Ein Literaturbericht, in: Susanne Hehenberger/Monika Löscher (Hrsg.): Schriftenreihe der Kommission für Provenienzforschung, Bd. 4: Die verkaufte Malkunst. Jan Vermeers Gemälde im 20. Jahrhundert, Wien 2013, S. 221-240.


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leerstellen (13. Mai 2024). Jüdische Schüler:innen im Kreis Viersen zur Zeit des Nationalsozialismus. Düsseldorfer Leerstellen. Abgerufen am 14. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/11nwd